Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Korruptionsstraf­recht

Die Verfolgung von Korruptionsdelikten hat in den vergangenen Jahren große Bedeutung gewonnen. Neben der Schaffung oder Verschärfung von Straftatbeständen (z.B. die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) hat auch die Verfolgungsintensität zugenommen, die durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften befördert worden ist. Ermittlungsverfahren richten sich nicht nur gegen Amtsträger, sondern auch gegen Unternehmen und deren Mitarbeiter. Mit der Erhebung von Korruptionsvorwürfen im unternehmerischen Bereich verbunden sind in der Regel auch Ermittlungen wegen Untreue und Steuerhinterziehung. Zunehmend verfolgt werden Sachverhalte, die Geschäftsbeziehungen mit Auslandsbezug betreffen. Korruptionsverfahren finden typischerweise ein besonderes Interesse der Medien, so dass Unternehmen allein durch das Publikwerden eines Korruptionsverdachts – neben wettbewerblichen Konsequenzen (vgl. das bundesweite Wettbewerbsregister) – auch Reputationsschäden drohen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Verteidigung gegen Korruptionsvorwürfe, die sich nicht selten in einer Grauzone zwischen unternehmerischer Freiheit und Strafbarkeit bewegen, sind wir in der Lage, bestehende Verteidigungsansätze zu identifizieren und umzusetzen. Zur Vermeidung eines Korruptionsvorwurfs erkennen wir risikobehaftete Geschäftspraktiken im Vorfeld und sorgen für eine rechtssichere Gestaltung von Geschäftsbeziehungen. Für private Unternehmen aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften unterstützen wir bei der Erstellung von Verhaltensrichtlinien zur Vermeidung eines Korruptionsvorwurfs. Unsere Erfahrung im Bereich des Korruptionsstrafrechts ist ausgewiesen durch diverse Vorträge und Schulungen sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen.