Revision Strafrecht
Anwalt für Revision im Strafrecht in Köln
Nach einer strafrechtlichen Verurteilung zählt eine schnelle und präzise Prüfung. Die Revision eröffnet die Möglichkeit, ein Strafurteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen – etwa bei Fehlern in der Beweiswürdigung, der Strafzumessung, der Rechtsanwendung oder im Ablauf der Hauptverhandlung.
Gercke Wollschläger verteidigt Mandanten in strafrechtlichen Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten. Von Köln aus beraten und vertreten wir Beschuldigte, Angeklagte, Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer und Unternehmen in NRW und bundesweit.
Strafurteil erhalten? Lassen Sie die Revision frühzeitig prüfen.
Spezialisierte Strafverteidigung in der Revision – diskret, strategisch und mit Blick auf persönliche, wirtschaftliche und reputative Folgen.
Sofort-Hilfe nach Urteil, Anklage oder drohender Vollstreckung
Nach einer Verurteilung sind die Fristen kurz. Wer Revision einlegen oder eine bereits eingelegte Revision begründen möchte, sollte unverzüglich anwaltliche Beratung einholen. Das gilt besonders bei Freiheitsstrafe, Bewährungsfragen, Untersuchungshaft, Einziehung, Vermögensabschöpfung, Arrest oder erheblichen beruflichen und wirtschaftlichen Folgen.
Für die erste Prüfung sind insbesondere relevant:
- Datum der Urteilsverkündung,
- Aktenzeichen und zuständiges Gericht,
- schriftliche Urteilsgründe, sobald diese vorliegen,
- Hauptverhandlungsprotokoll,
- bisherige Anträge, Beschlüsse und Rügen,
- Informationen zu Einziehung, Arrest, Vermögensabschöpfung oder Untersuchungshaft,
- Angaben zu beruflichen, wirtschaftlichen oder reputativen Folgerisiken.
Auch wenn bereits während des Ermittlungsverfahrens Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Vorladungen oder andere Maßnahmen stattgefunden haben, können diese Vorgänge für die revisionsrechtliche Bewertung relevant sein. Entscheidend ist, ob sich daraus ein Rechtsfehler ergibt, der im Revisionsverfahren tragfähig geltend gemacht werden kann.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit Fristen gesichert und die nächsten Schritte abgestimmt werden können.
Für wen wir tätig werden
Wir verteidigen und beraten in Revisionsverfahren insbesondere:
- Beschuldigte und Angeklagte nach strafgerichtlicher Verurteilung,
- Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer,
- Unternehmen und Organmitglieder in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren,
- leitende Angestellte mit persönlichem Haftungs- oder Reputationsrisiko,
- Berufsträger, wenn strafrechtliche Vorwürfe berufliche Folgen haben können,
- Familienangehörige oder Vertrauenspersonen in akuten Krisensituationen,
- Verteidigerkollegen, die revisionsrechtliche Spezialexpertise hinzuziehen möchten.
Gerade in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren endet das Risiko nicht mit dem Urteil. Neben der Strafe können Einziehung, Vermögensabschöpfung, berufsrechtliche Folgen, gesellschaftsrechtliche Konsequenzen, D&O-Fragen und erhebliche Reputationsschäden im Raum stehen.
Unsere Verteidigungsleistung in der Revision
Die Revision ist keine neue Tatsachenverhandlung. Sie prüft, ob das Urteil oder das Verfahren auf Rechtsfehlern beruht. Deshalb kommt es auf eine präzise Analyse der Urteilsgründe, des Hauptverhandlungsprotokolls und des bisherigen Verfahrensablaufs an.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- fristwahrende Einlegung der Revision,
- Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe,
- Auswertung des Hauptverhandlungsprotokolls,
- Prüfung von Sachrüge und Verfahrensrüge,
- Analyse möglicher Fehler in Beweiswürdigung, Subsumtion und Strafzumessung,
- Prüfung von Verfahrensfehlern in der Hauptverhandlung,
- Angriff gegen Einziehung, Vermögensabschöpfung oder Nebenfolgen,
- Erstellung und Einreichung der Revisionsbegründung,
- Kommunikation mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Revisionsgericht,
- Gegenerklärungen zu Verwerfungsanträgen,
- strategische Beratung nach Aufhebung und Zurückverweisung,
- Schutz persönlicher, wirtschaftlicher und reputativer Interessen.
In komplexen Strafverfahren prüfen wir nicht nur einzelne Rechtsfragen, sondern entwickeln eine Gesamtstrategie: Welche Rüge ist tragfähig? Welches Revisionsziel ist realistisch? Welche Folgen hätte eine Zurückverweisung? Welche Risiken bestehen für Mandant, Unternehmen oder Organstellung?
Typische Vorwürfe und Verfahren
Revisionsverfahren können in allen Bereichen des Strafrechts relevant werden. Besondere Bedeutung haben sie in umfangreichen Verfahren, in denen Tatsacheninstanz, Beweiswürdigung und Rechtsfolgen komplex sind.
Typische Konstellationen sind unter anderem:
- Revision nach Verurteilung wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs,
- Revision in Untreueverfahren,
- Revision im Steuerstrafrecht,
- Revision in Korruptions- und Bestechungsverfahren,
- Revision in Geldwäscheverfahren,
- Revision im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht,
- Revision in Insolvenzstrafsachen,
- Revision bei Einziehung und Vermögensabschöpfung,
- Revision gegen Strafzumessung oder Bewährungsentscheidung,
- Revision nach umfangreicher Hauptverhandlung vor dem Landgericht,
- Revision in Verfahren mit erheblicher medialer, beruflicher oder unternehmerischer Bedeutung.
Für Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer ist die revisionsrechtliche Prüfung häufig auch deshalb entscheidend, weil ein rechtskräftiges Strafurteil weitreichende Folgen außerhalb des Strafverfahrens haben kann.
Verteidigungsstrategie in der Revision
Eine überzeugende Revision entsteht nicht durch pauschale Kritik am Urteil, sondern durch die genaue Identifikation revisionsrechtlich relevanter Fehler.
Unsere Verteidigungsstrategie folgt typischerweise mehreren Schritten:
1. Lageanalyse
Zunächst klären wir, welches Urteil ergangen ist, welche Fristen laufen und welche unmittelbaren Risiken bestehen. Dazu gehören auch Haftfragen, Vollstreckung, Einziehung, Vermögensabschöpfung und berufliche Folgen.
2. Akteneinsicht und Unterlagenprüfung
Die schriftlichen Urteilsgründe, das Hauptverhandlungsprotokoll und die bisherigen Verfahrensunterlagen werden systematisch ausgewertet.
3. Risikobewertung
Nicht jeder Fehler führt zur Aufhebung eines Urteils. Entscheidend ist, ob ein revisionsrechtlich relevanter Rechtsfehler vorliegt und ob das Urteil darauf beruhen kann.
4. Entwicklung der Verteidigungslinie
Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob Sachrüge, Verfahrensrüge oder eine Kombination beider Ansätze angezeigt ist.
5. Schutz vor Folgerisiken
Bei wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren beziehen wir persönliche, wirtschaftliche und reputative Interessen in die Strategie ein. Das betrifft insbesondere Organstellung, Unternehmensbezug, Vermögensabschöpfung, Compliance-Folgen und Kommunikation im rechtlich zulässigen Rahmen.
6. Vermeidung vorschneller Aussagen
Auch nach einer Verurteilung sollten keine unüberlegten Erklärungen gegenüber Behörden, Medien, Geschäftspartnern oder Dritten abgegeben werden. Die Kommunikation muss zur Verteidigungsstrategie passen.
Warum Gercke Wollschläger
Gercke Wollschläger steht für spezialisierte Strafverteidigung in anspruchsvollen Straf- und Wirtschaftsstrafverfahren. In Revisionsverfahren kommt es auf juristische Präzision, strategisches Denken und die Fähigkeit an, komplexe Verfahrensabläufe auf entscheidende Rechtsfehler zu überprüfen.
Wir beraten diskret, strukturiert und mandantenorientiert. Im Mittelpunkt stehen nicht nur die strafrechtliche Bewertung, sondern auch persönliche, wirtschaftliche und reputative Interessen unserer Mandanten.
Unsere revisionsrechtliche Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, Urteile sorgfältig zu prüfen, tragfähige Angriffspunkte herauszuarbeiten und die Verteidigung vor dem zuständigen Revisionsgericht konsequent zu führen.
FAQ zur Revision im Strafrecht
Was sollte ich nach einer strafrechtlichen Verurteilung tun?
Lassen Sie unverzüglich prüfen, ob Revision eingelegt werden sollte. Die Fristen sind kurz. Notieren Sie das Datum der Urteilsverkündung und nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit einem Strafverteidiger auf.
Wann muss Revision eingelegt werden?
Die Revision muss grundsätzlich innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen eingelegt werden. Deshalb sollte die Prüfung unmittelbar nach der Urteilsverkündung beginnen.
Ist die Revision eine neue Hauptverhandlung?
Nein. Die Revision ist keine zweite Tatsacheninstanz. Sie prüft, ob das Urteil oder das Verfahren Rechtsfehler enthält.
Was prüft ein Anwalt für Revision im Strafrecht?
Geprüft werden insbesondere die Urteilsgründe, das Hauptverhandlungsprotokoll, mögliche Verfahrensfehler, die Beweiswürdigung, die rechtliche Subsumtion, die Strafzumessung und Nebenfolgen wie Einziehung oder Vermögensabschöpfung.
Kann eine Revision auch im Wirtschaftsstrafrecht sinnvoll sein?
Ja. Gerade in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren können Urteile besonders umfangreich und rechtlich komplex sein. Eine revisionsrechtliche Prüfung kann sich auf Schuldspruch, Strafe, Einziehung, Vermögensabschöpfung oder Verfahrensfehler beziehen.
Muss ich nach einer Vorladung oder Durchsuchung schon an die Revision denken?
In frühen Verfahrensstadien steht zunächst die Verteidigung im Ermittlungsverfahren im Vordergrund. Gleichwohl können Verfahrensfehler, Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Widersprüche später revisionsrechtlich relevant werden, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert und prozessual gesichert wurden.
Verteidigt Gercke Wollschläger auch Unternehmen und Organpersonen?
Ja. Wir beraten und verteidigen auch Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer, Unternehmen und leitende Angestellte in strafrechtlich sensiblen Verfahren.
Strafurteil erhalten? Revision prüfen lassen.
Nach einer Verurteilung sollten Fristen, Urteilsgründe und mögliche Revisionsangriffe unverzüglich geprüft werden. Das gilt besonders bei Freiheitsstrafe, Bewährungsfragen, Einziehung, Vermögensabschöpfung, Untersuchungshaft oder erheblichen beruflichen und wirtschaftlichen Folgen.
Gercke Wollschläger verteidigt diskret und strategisch in strafrechtlichen Revisionsverfahren – in Köln, NRW und bundesweit.
Nehmen Sie Kontakt auf, wenn ein Strafurteil ergangen ist oder eine Revision vorbereitet werden soll.













