Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Revisionsstrafrecht

Im strafrechtlichen Revisionsverfahren werden die Urteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (sog. Verfahrens- und Sachrüge) geprüft. Eine besondere Bedeutung hat die Revision in Verfahren vor der großen Strafkammer des Landgerichts, da sie in diesem Fall das einzige Rechtsmittel ist, das dem Betroffenen gegen das Urteil zur Verfügung steht. Die Durchführung einer erfolgreichen Revision erfordert neben praktischer Erfahrung die genaue Kenntnis der einschlägigen Strafvorschriften und Verfahrensregeln sowie der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu. Von Bedeutung sind dabei auch die besonderen Anforderungen an die Darstellung des Fehlers, die das Revisionsrecht zu einer Spezialmaterie im Bereich des Strafrechts machen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Revisionsverfahren insbesondere zum Bundesgerichtshof. Unsere besondere Expertise ist durch zahlreiche Veröffentlichungen (vgl. nur Schlothauer/Weider/Wollschläger, Verteidigung im Revisionsverfahren, C.F. Müller, 3. Aufl. 2018) und die Lehrtätigkeit unserer Rechtsanwälte im Bereich des Strafprozessrechts ausgewiesen.