Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Insolvenzstrafrecht

In der Krise eines Unternehmens drohen den Verantwortlichen diverse strafrechtliche Vorwürfe und damit verbundene haftungsrechtliche Folgen. Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung sind allein deshalb Schwerpunkt staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit, weil die Akten eines Insolvenzverfahrens grds. der Staatsanwaltschaft zur Prüfung einer verspäteten Antragstellung vorgelegt werden. Nicht selten folgen weitere Vorwürfe wie Bankrott, Untreue, Betrug, das Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung. Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Bewertung steht regelmäßig die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens – für den Verantwortlichen erkennbar – vorlag.

Die Anwälte der Kanzlei verteidigen Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Unternehmensverantwortliche gegen die im Kontext einer Krise erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe. Von besonderer Bedeutung sein kann es dabei, der Staatsanwaltschaft die Hintergründe unternehmerischer Entscheidungen und eine diesen zugrunde liegenden Risikoanalyse zu vermitteln. Zur Vermeidung von Risiken beraten wir Unternehmen in der Krise bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzepts und sorgen – auch in Zusammenarbeit mit im Insolvenzrecht spezialisierten Kollegen – dafür, strafrechtliche Folgen auszuschließen.