Internal Investigation
Interne Untersuchungen von straf- oder bußgeldrechtlichen Verstößen bzw. zur Klärung von Verantwortlichkeiten gehören mittlerweile zum Unternehmensalltag. Wenn es um Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben geht, müssen Unternehmen und Institutionen gleichermaßen (auf)klären, wer für die Haftung verantwortlich ist. Überdies können nur so effektiv vergleichbare Verstöße für die Zukunft verhindert werden, damit man – im wahrsten Sinne des Wortes – aus Fehlern lernen kann. Unabhängig von der Einführung eines sog. Unternehmens- bzw. Verbandsstrafrechts stellt bereits das geltende Recht erhebliche Anforderungen an die Unternehmensführung.
Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Führung interner Untersuchungen. Je nach Umfang und Erfordernis arbeiten wir hierbei interdisziplinär mit Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen. Wir bieten von der Begleitung und Beratung einer laufenden Untersuchung aus der spezifisch strafrechtlichen Sicht bis hin zur kompletten Aufarbeitung und Führung der Untersuchung durch die Kanzlei unsere Expertise und Erfahrung an.