Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Internationales Strafrecht

Besonders im Bereich des Strafverfahrensrechts wird das deutsche Recht durch unionsrechtliche Rechtsakte beeinflusst, überlagert und verdrängt. Inzwischen hat die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen. Deutsche Staatsanwaltschaften unterstützen ihre ausländischen Kollegen durch Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland. Beispiele sind der Europäische Haftbefehl oder die Europäische Ermittlungsanordnung, durch die Ermittlungsmaßnahmen innerhalb der EU erleichtert und beschleunigt werden. Gerade in internationalen Haft- und Auslieferungssachen sind dabei neben einem schnellen Handeln gute Kontakte zu Rechtsanwälten in den ermittelnden Staaten gefragt. Auch deutsche Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren haben zunehmend internationale Bezüge. Im Rahmen einer globalisierten Wirtschaft können strafrechtliche Verstöße auch auf ausländischen Märkten Konsequenzen haben.

Wir verfügen über ein internationales Netzwerk mit Rechtsanwaltskollegen in den Ländern der Europäischen Union, Großbritannien und den USA, mit denen wir auch in internationalen Organisationen verbunden sind, insbesondere der European Criminal Bar Association (ECBA). Darüber hinaus haben wir mehrere Kooperationspartner in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Wir verteidigen im Auslieferungsverfahren ebenso wie in anderen Fällen länderübergreifender Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen. International agierende Unternehmen beraten wir in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungshandlungen in Deutschland ebenso wie im Hinblick auf Konsequenzen der Erhebung eines strafrechtlichen Vorwurfs im Ausland. Im internationalen Kontext tätig sind wir derzeit insbesondere im sog. Dieselkomplex wie auch in internationalen Cum-Ex-Verfahren.