Franziska Lieb ist seit 2001 als Rechtsanwältin tätig und führt seit 2004 den Titel Fachanwältin für Strafrecht. Sie berät und verteidigt im Wirtschaftsstrafrecht, im allgemeinen Strafrecht inklusive Nebenstrafrecht (wie Lebensmittelstrafrecht) und vertritt Wirtschaftsprüfer in berufsaufsichtlichen Verfahren. In den vergangenen zwei Jahrzehnten verteidigte sie bundesweit in zahlreichen Großverfahren, erforderlichenfalls bis zum Bundesgerichtshof. Dort erwirkte sie beispielsweise im letzten Treuhandverfahren eine Verfahrenseinstellung. Die von Rechtsanwältin Lieb und Kollegen verteidigte stellvertretende Leiterin einer JVA, gegen die in einem viel beachteten Verfahren wegen einer Vollzugsentscheidung der Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben worden war, sprach der Bundesgerichtshof frei. Zuletzt vertrat Frau Rechtsanwältin Lieb gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Gercke die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY gegenüber dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Außerdem vertrat sie Zeugen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in unterschiedlichen Bundesländern (bspw. „Flutkatastrophe“ „Hochwasserkatastrophe“ und „Kindesmissbrauch“). Frau Rechtsanwältin Lieb gilt als „erfahrene Verteidigerin“ (Juve Handbuch 2015/2016). Beim weltweiten Branchendienst Legal500 heißt es über sie prägnant: „Sehr gute Juristin, sehr hohe Einsatzbereitschaft. Sehr breites Expertisespektrum.“
Aufgewachsen ist Franziska Lieb in Köln und Göttingen. Sie studierte an der Universität zu Köln, an deren Kriminalwissenschaftlichem Institut sie studienbegleitend und in dessen Anschluss bei Prof. Dr. Klaus Bernsmann tätig war. Nach ihrem Referendariat beim Oberlandesgericht Köln wurde sie Anfang 2001 Partnerin der Strafrechtskanzlei Thomas Deckers Wehnert Elsner (tdwe) in Düsseldorf. 2016 wechselte sie von dort als Partnerin zu Gercke Wollschläger.
Rechtsanwältin Lieb spricht deutsch und englisch.