Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Compliance

Für ein Unternehmen kann bereits die Existenz eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen seine Angehörigen eine sehr ernsthafte Belastung sein. Die strafrechtliche Präventivberatung („Compliance“) hat das Ziel, einen Verdacht, der die Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigt, bestenfalls gar nicht erst aufkommen zu lassen. Darüber hinaus vermeidet ein im Unternehmen implementiertes Compliance-System die Erhebung des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens, das für Führungskräfte und das Unternehmen selbst mit haftungs- und bußgeldrechtlichen Folgen verbunden sein kann. Im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens kann es dabei helfen, Konsequenzen für das Unternehmen möglichst gering zu halten.

Die Anwälte unserer Kanzlei sind in der Lage, Risiken im Unternehmen zu identifizieren, vorbeugende Regelwerke zu erstellen (z.B. Anti-Korruptionsrichtlinien) und bei der Etablierung der Regelwerke und sonstigen Präventionsmaßnahmen im Unternehmen zu unterstützen. Im Rahmen eines Compliance-Systems übernehmen wir auch die Tätigkeit als Ombudsperson zur Entgegennahme von Hinweisen auf Regelverletzungen im Unternehmen.