Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Zoll- und Außenwirtschafts­strafrecht

Der grenzüberschreitende Warenhandel hat in einer globalisierten Wirtschaft eine erhebliche Bedeutung. Für ihn gelten diverse Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, die international tätige Akteure zu beachten haben. Dies ist einerseits das Zollstrafrecht als Teil des Steuerstrafrechts, durch das die Nichtbeachtung von zollrechtlichen Pflichten unter Strafe gestellt wird. Insbesondere sind bei der Einfuhr nach Deutschland Anmeldepflichten zu beachten, deren Verletzung die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die hierfür zuständigen Zollbehörden zur Folge haben kann. Im internationalen Warenverkehr zu beachten sind andererseits die Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts, deren Verletzung ebenfalls straf- und bußgeldrechtliche Folgen haben kann. Zu beachten sind nicht nur die deutschen Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung, sondern auch europäische und internationale Vorschriften, nach denen sich die Voraussetzungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren auch kurzfristig ändern können (z.B. bei länder- oder personenbezogenen Embargos). Alldies führt zu einem komplexen Regelungsgefüge.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen zollrechtliche Verstöße ebenso wie in Fragen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere bei sog. Dual-Use-Gütern, die sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken verwendet werden können. In grenzüberschreitenden Sachverhalten können wir auf ein Netzwerk im Ausland tätiger Kanzleien zurückgreifen.