Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Wirtschaftsstraf­recht

Wir beraten und verteidigen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Neben den immer zahlreicher werdenden Spezialgebieten umfasst dieses insbesondere die Vorwürfe des Betruges (§ 263 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB). Sie sind nach wie vor die Grundtypen der Wirtschaftsdelikte. Während der Betrugstatbestand oftmals in Zusammenhang mit dem Ein- und Verkauf und der Abrechnung von Waren und Dienstleistungen sowie der Kapitalbeschaffung eine Rolle spielt, hat sich der Vorwurf der Untreue zu einem Einfallstor für strafrechtliche Untersuchungen unternehmerischen Verhaltens verschiedenster Art entwickelt.

Unsere Anwälte verfügen über umfassende Praxiserfahrung und Rechtskenntnisse, die erforderlich sind, um die „Fallstricke“ der weit formulierten Straftatbestände im Kontext unternehmerischer Entscheidungen zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Tätig waren und sind sie in zahlreichen Ermittlungsverfahren wegen Betrugs- und Untreuevorwürfen, auch in Großverfahren wie z.B. Untreueermittlungen gegen Mitarbeiter von Banken wegen Risikogeschäften oder Ermittlungsverfahren wegen Betruges in Zusammenhang mit dem sog. Dieselkomplex.