Prof. Dr. Björn Gercke ist Gründungspartner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er berät und verteidigt im gesamten Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, sowohl auf der Seite von Individualpersonen wie auch von Unternehmen und öffentlichen Körperschaften. Er verfügt über umfassende Erfahrungen in der Koordination von Großverfahren sowie in grenzüberschreitenden Strafverfahren.
Neben der Individualverteidigung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts (etwa Porsche-Vorstand im „Diesel-Komplex“, Korruptionsaffäre Berliner Flughafen, ehem. Aufsichtsratsvorsitzender Arcandor, Vorstand Sachsen LB wegen Untreue, „CO2-Verfahren“, WestLB-Komplex wegen „cum-ex“, Beistand für Günter Netzer anlässlich „DFB-Affäre“) war Herr Prof. Dr. Gercke insbesondere in der Verteidigung und Beratung diverser Unternehmen (etwa in der Affäre um den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) und öffentlicher Körperschaften (u.a. für die Bundesstadt Bonn im sog. „WCCB-Verfahren“) tätig. Er führte überdies die Verteidigung des Unternehmers Alexander Falk vor dem LG Frankfurt und wurde vom Erzbistum Köln mit der Aufarbeitung der Verantwortlichkeit von kirchlichen Würdenträgern in Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum beauftragt. Gemeinsam mit seiner Kanzleikollegin Frau Dr. Stirner leitete er die Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger zu etwaigem Fehlverhalten eines deutschen Rabbiners und dessen Ehemanns gegenüber Studierenden und sonstigen Angehörigen verschiedener jüdischer Einrichtungen für den Zentralrat der Juden in Deutschland. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verteidigung in Zusammenhang mit strafrechtlicher Produkthaftung und Unglücksfällen (etwa Einsturz Kölner Stadtarchiv, Rheinseilbahn, Chemieunfall in Brühl sowie „Loveparade Duisburg“). Schließlich ist er regelmäßig unterstützend für Unternehmen und Wirtschaftskanzleien in Kartellverfahren tätig (z.B. „Flüssiggas“, „Fahrstuhlkartell“; „Wurstkartell“ und Kraftwerksbranche).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gercke wurde zuletzt als „einer der Großen seiner Zunft“ (Süddeutsche Zeitung, 5.3.2021), als einer der „gefragtesten Wirtschaftsstrafverteidiger Deutschlands“ (Handelsblatt, 25.6.2021) bzw. „bundesweit als einer der führenden Strafrechtler“ (Kölnische Rundschau, 12.02.2021) bezeichnet. Er gilt als „juristisch und im Umgang mit den Behörden herausragend“ (Juve-Handbuch 2013/2014) bzw. als „hervorragender Strafverteidiger, der exzellent vernetzt ist“ (Nomos Kanzleihandbuch 2013). Im Juve Handbuch 2020/2021 wird er von Wettbewerbern als „einer der Besten“ bzw. „Allzweckwaffe“ bezeichnet. Beim weltweiten Branchendienst Legal500 heißt es über ihn unter anderem: „Sehr strategisch, meinungsstark, ohne stur zu sein, sehr guter Jurist, aber pragmatisch und lösungsorientiert“.
Der US-Verlag Best Lawyers, der weltweit Anwaltrankings erstellt, hat ihn 2013 und 2021 als „Anwalt des Jahres“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet. Das Handelsblatt führt ihn seit 2013 jedes Jahr in der Liste „Die besten Anwälte“ als Experten für Wirtschaftsstrafrecht sowie seit 2021 auch für Steuerstrafrecht. Laut Focus Spezial „Deutschlands Top-Anwälte“ (2023), das auf eine umfassende Recherche des Instituts Statista zurückgreift, gehört Herr Prof. Dr. Gercke – wie bereits in den Vorjahren – zu den „Top-Anwälten im Fachbereich Strafrecht“. Auch die WirtschaftsWoche führt ihn – wie bereits in Vorjahren – als „Top Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht“. Das deutsche Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (DIRUJ) bezeichnet Prof. Dr. Gercke im Branchenbuch Kanzleimonitor 2022/2023 als einen der führenden deutschen Anwälte im Strafrecht.
Neben der forensischen Tätigkeit in der strafrechtlichen Verteidigung und präventiven Beratung veröffentlicht Rechtsanwalt Prof. Dr. Gercke regelmäßig Beiträge in den maßgeblichen straf- und wirtschaftsstrafrechtlichen Publikationen. Darüber hinaus hält er Vorträge in der anwaltlichen und universitären Fortbildung. Er war viele Jahre Dozent der Deutschen Anwalt Akademie. Herr Prof. Dr. Gercke war mehrere Jahre Lehrbeauftragter der Universitäten Köln und Trier. Am 18.12.2013 hat ihm die Universität zu Köln die Honorarprofessur verliehen. Er ist überdies Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Gercke ist Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-strafrecht/). Er war zuvor mehrere Jahre Mitglied des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins sowie des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins. Er ist Teil des Beirats für die ECLE-Fachtagung zum Wirtschaftsstrafrecht. Er gehört der Redaktion der seit 1981 erscheinenden Fachzeitschrift „Strafverteidiger“ an. Er wurde zuletzt vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in die Expertenkommission zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse berufen.
Studiert hat Prof. Dr. Björn Gercke nach dem Abitur und dem Abschluss des baccalauréat en français Rechtswissenschaften an den Universitäten in Göttingen, Paris und Köln. Er promovierte von 1999 bis 2001 mit „summa cum laude“ bei Herrn Prof. Dr. Bernsmann mit einer strafprozessualen Schrift.
Prof. Dr. Björn Gercke spricht deutsch sowie verhandlungssicher englisch und französisch.