Arbeitsstrafrecht
Als Teilgebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts umfasst das Arbeitsstrafrecht diejenigen Straf- und Bußgeldbestimmungen, die die Beteiligten in ihrer sozialen Rolle als Arbeitnehmer und Arbeitgeber ansprechen. Die immer weiter zunehmende Regulierungsdichte in der Arbeitswelt hat dazu geführt, dass gerade für einen Arbeitgeber umfassende Sanktionsrisiken bestehen. Diese betreffen sozial- und steuerrechtliche Pflichtverletzungen ebenso wie Verstöße gegen Vorschriften, die die Arbeitssicherheit, die Arbeitszeit, den Mindestlohn, Schwarzarbeit oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen betreffen. Die zu beachtenden Vorschriften finden sich nicht nur im Kernstrafrecht (z.B. §§ 222, 229 und § 266a StGB), sondern auch in zahlreichen Nebengesetzen (SchwarzArbG, AÜG, ArbSchG, MiLoG, ArbZG, GeschGehG etc.).
Die Anwälte unserer Kanzlei beraten und verteidigen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmen in sämtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug zum Arbeitsplatz und – zur Vermeidung von Sanktionsrisiken – auch präventiv. Schwerpunkte unserer Tätigkeit lagen in den vergangenen Jahren bspw. in den Bereichen Bau/Gerüstbau und Pflegeeinrichtungen. Mit im Arbeits- und Sozialrecht tätigen Kollegen arbeiten wir eng zusammen und bringen unsere strafrechtliche Expertise ein, die durch zahlreiche Publikationen und Vorträge ausgewiesen ist, insbesondere durch das Standardwerk „Gercke/Kraft/Richter, Arbeitsstrafrecht – Strafrechtliche Risiken und Risikomanagement“ (C.F. Müller, 3. Aufl. 2021).