Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Bank- und Kapitalmarktstrafrecht

Verfahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts setzen ein Grundverständnis der Finanzmärkte voraus. Wer die regulatorischen Besonderheiten, aber auch die faktischen Besonderheiten und die Funktionsweise von Banken, Börse und Finanzmarkt nicht versteht, wird hier kaum Erfolg haben können.

Unsere Anwälte publizieren nicht nur wissenschaftlich zu dieser anspruchsvollen Materie, insbesondere zum Kreditwesengesetz (KWG), sondern haben auch in diversen Bankenverfahren beraten und verteidigt, etwa in den Verfahren zur SachsenLB, zum Bankhaus Sal. Oppenheim, zu mehreren Privatbanken im Bereich sog. Cum-Ex-Verfahren sowie in zahlreichen Verfahren diverser Sparkassen in den unterschiedlichsten Konstellationen. Im Bereich des Kapitalmarkts haben Anwälte der Kanzlei unter anderem die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Schadensbestimmung beim Vertrieb von Aktien (BGH Beschl. v. 25.7.2018 – 2 StR 353/16) erstritten.