Arzt- und Medizinstrafrecht
Typischer Gegenstand von Strafverfahren gegen Ärzte ist der Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers (§§ 222, 229 StGB) oder des sog. Abrechnungsbetruges (§ 263 StGB). Bedeutung gewonnen haben Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), die auch Fälle bislang als unproblematisch verstandener Kooperationen zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Laboren, Pharmaunternehmen etc. betreffen können. Pharmaunternehmen und deren Mitarbeiter können sich bspw. Verstößen gegen das Arzneimittel-, das Heilmittelwerbe- oder das Medizinproduktegesetz ausgesetzt sehen. Neben einer besonderen strafrechtlichen Expertise gefragt ist dabei auch ein medizinisches sowie ein versicherungs- und berufsrechtliches Verständnis.
Unsere Anwälte verfügen über entsprechende Kompetenzen, die sie durch eine langjährige Verteidigungs- und Beratungstätigkeit erworben haben und die durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesen ist (vgl. nur Gercke/Leimenstoll/Stirner, Handbuch Medizinstrafrecht, Carl Heymanns Verlag 2020). Wir verteidigen Ärzte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und beraten Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Pharmaunternehmen und Hersteller von Medizinprodukten in Krisensituationen aber auch präventiv zur Vermeidung von Verstößen. Im Bedarfsfall arbeiten wir eng mit sozial-, medizin- und berufsrechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.