Rechtsanwalt Max Nosthoff-Horstmann gehört seit Januar 2020 zum Team der Kanzlei Gercke Wollschläger. Er verteidigt und berät in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Sein Schwerpunkt liegt im Steuer- und Arbeitsstrafrecht. Darüber hinaus ist er Mitautor des Gutachtens zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln.
Herr Rechtsanwalt Nosthoff-Horstmann hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit Schwerpunkt im Steuerrecht studiert. Bereits während des Studiums sammelte er erste praktische Erfahrungen im Bereich des Steuerrechts als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei in Köln und Düsseldorf. Nach dem Studium arbeitete Herr Nosthoff-Horstmann als wissenschaftlicher Mitarbeiter im steuerstrafrechtlichen Dezernat der führenden deutschen Steuerkanzlei in Bonn und setzte diese Tätigkeit auch während seines Referendariats fort. Im Rahmen des Referendariats im Gerichtsbezirk des OLG Köln absolvierte er unter anderem Stationen in der Abteilung für Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Köln sowie beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn (Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung).
Herr Nosthoff-Horstmann promoviert berufsbegleitend zu einem steuerstrafrechtlichen Thema bei Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Waßmer an der Universität zu Köln.
Er spricht deutsch und englisch.