Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Parlamentarischer Untersuchungsaus­schuss

Das Recht der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ist eng an das Strafverfahrensrecht angelehnt. Es enthält allerdings einige rechtliche und vor allem faktische Besonderheiten, die es zu einer Spezialmaterie machen, die Erfahrung und Fingerspitzengefühl erfordern. Während das Strafverfahren allein der Wahrheitsfindung dient, sind Untersuchungsausschüsse in hohem Maß politisch geprägt. Sie sind eine Herausforderung für den Betroffenen, da sie mehr noch als der Strafprozess unter besonderer medialer Beobachtung stehen.

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Expertise und Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Institutionen und Individualpersonen vor Untersuchungsausschüssen des Bundestags wie auch diverser Landtage. Dabei ist immer im Einzelfall zu entscheiden, ob die Anwälte offen in der Begleitung und Vertretung des oder der Betroffenen tätig werden oder im Hintergrund beraten und koordinieren.