Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Unternehmens­strafrecht

Unternehmen können von Strafverfahren in verschiedener Hinsicht betroffen sein. Zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens können sie Ziel von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und der vorläufigen Arrestierung von Vermögenswerten durch die Ermittlungsbehörden sein. Im Verfahrensverlauf können Geldbußen und die endgültige Einziehung von Vermögen folgen. Oftmals begleitet von einer negativen Medienberichterstattung kann dies schwerwiegende Folgen – bis hin zur Bedrohung der Existenz des Unternehmens – haben. Dies gilt bereits ohne Einführung eines sog. Verbandssanktionengesetzes, die einstweilen aufgegeben wurde, sondern ergibt sich bereits aus den einschlägigen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechts, durch die eine Haftung bis in den Bereich von Aufsichtsverletzungen von Leitungspersonen ausgeweitet ist (insbes. §§ 30, 130 OWiG).

Wir vertreten Unternehmen aller Branchen, deren Mitarbeiter mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind. Hierzu gehört neben der Verteidigung des Unternehmens selbst u.U. auch die Koordination von Unternehmens- und Individualverteidigung der betroffenen Mitarbeiter. Hierfür verfügen wir über ein Netzwerk an Kollegen, mit denen sich über die Jahre eine vertrauensvolle Zusammenarbeit etabliert hat. Zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken beraten wir präventiv.