Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist in den letzten Jahren durch immer weitergehende Verschärfungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung gekennzeichnet. Hiermit einher gehen gesteigerte Ermittlungstätigkeiten der Finanzämter und Staatsanwaltschaften. Die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige wurden hingegen eingeschränkt. Mit strafrechtlichen Mitteln überprüft werden zunehmend auch steuerliche Gestaltungen, deren Rechtmäßigkeit angezweifelt wird. Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren kann dabei auch als Druckmittel wirken, um eine Verständigung im zugrunde liegenden Besteuerungsverfahren durchzusetzen.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe. Dies betrifft die Vorwürfe der unrichtigen und unvollständigen Erklärung privater und betrieblicher Einnahmen ebenso wie Verfahren im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung und weiterer Steuerarten; tätig waren und sind wir bspw. in sog. Cum-Ex-Verfahren und Verfahren von „Umsatzsteuerkarussellen“. Unsere Anwälte beraten und verteidigen Individualpersonen ebenso wie Unternehmen und Banken. Sie kennen die Besonderheiten eines Steuerstrafverfahrens, insbesondere das Ineinandergreifen des Steuerstrafverfahrens mit dem parallel laufenden Besteuerungsverfahren. Daher arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, im Bedarfsfall auch international. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstattung strafbefreiender Selbstanzeigen.