Kanzlei für Strafrecht

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50668 Köln

Cybercrime und Datenschutz

In Zusammenhang mit zuletzt häufiger publik gewordenen „Cyberattacken“ wie Ransomware- oder DDoS-Angriffen, gewinnt sowohl die rechtliche Verteidigung gegen Cybercrime als auch die Verteidigung gegen Vorwürfe des Cybercrime an Bedeutung.

Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und umfangreiche Gesetzesänderungen im Verfahrens- und im materiellen Strafrecht vorgenommen. Die Verteidigung in dieser komplexen Materie stellt eine besondere Herausforderung dar, weil die Anwälte in diesen oft grenzüberschreitenden Sachverhalten ein Verständnis von der Funktionsweise von DDoS-, Ransomware- oder Brute-Force-Attacken sowie den Gegebenheiten des Deep Web aufweisen müssen, um eine effektive Verteidigung sicherstellen zu können. Denn nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Materie bietet der Bereich Cybercrime viele Verteidigungsansätze.

Auch der Bereich Datenschutz hat in den vergangenen Jahren insbesondere durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in straf- und bußgeldrechtlicher Hinsicht an Bedeutung gewonnen. Gerade Unternehmen und die für sie handelnden Personen stellt diese Entwicklung vor Herausforderungen, denn Verstöße können mit erheblichen Sanktionen geahndet werden.

Wir beraten nicht nur Unternehmen, die Opfer von Cybercrime geworden sind, sondern verteidigen auch gegen Vorwürfe des Cybercrime. Im Bereich Datenschutz verteidigen wir Unternehmen und deren Mitarbeiter, denen vorgeworfen wird gegen Regeln des Datenschutzes verstoßen zu haben. Zur Vermeidung von Verstößen gegen den Datenschutz beraten wir Unternehmen präventiv. Unsere Expertise auf diesem Gebiet ist durch zahlreiche Fachpublikationen in den Bereichen des IT-Strafrechts belegt (vgl. etwa Grözinger, Kapitel „Cybercrime und Datenkriminalität“ im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 3. Aufl. 2021).