Kanzlei für Strafrecht

Clever Straße 16
50668 Köln

Cum-Ex-Geschäfte

Verfahren wegen sog. Cum-Ex-Gestaltungen beschäftigen die deutschen Staatsanwaltschaften seit mehreren Jahren. Es handelt sich um hochkomplexe Steuerstrafverfahren zu Steuererstattungen rund um den Dividendenstichtag, die Kenntnisse und Verständnis des Kapitalmarkts voraussetzen. Mittlerweile werden von den Staatsanwaltschaften Köln und München sowie der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hierzu Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte aus der ganzen Welt geführt. Es handelt sich hierbei um Banker, Berater, Trader und Investoren. Vorgeworfen werden den Beschuldigten unberechtigte Steuererstattungen in Milliardenhöhe. Bei kaum einer anderen aktuellen Verfahrenskonstellation kommt es so sehr auf eine persönliche (Wissens-)Zurechnung an. Mit Blick auf die – angesichts der teilweise sehr hohen Steuerschäden – potenziell erheblichen Strafandrohungen verbietet sich in diesem Bereich schematisches Denken besonders.

Wir gehören zu einer Handvoll spezialisierter Kanzleien aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, die in diesen anspruchsvollen Verfahren quasi seit Beginn der Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften tätig sind. Wir vertreten eine Vielzahl von Beschuldigten aus den unterschiedlichsten Bereichen der Finanz- und Beraterwelt. Wir arbeiten hier grenzüberschreitend und können auf ein internationales Netzwerk mit dieser Materie befasster Kollegen zurückgreifen.